FAQ

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Mehrere gesetzliche Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für ein Systemisches Gesundheitscoaching, da bereits entsprechende Kooperationsverträge mit dem Versorgungspartner SYSTHEB UG bestehen.

Gerne können Sie mit mir Kontakt aufnehmen um gemeinsam zu überprüfen ob eine Übernahme der Kosten des Coachings durch Ihre Krankenkasse möglich ist.

Artikel: Gesundheitscoaching – in Kooperation mit SYSTHEB UG

 

Systemische Therapie kann als Leistung im Rahmen Heilpraktiker – Psychotherapie (u.U. teilweise) von Ihrer privaten (Zusatz-)Krankenversicherung übernommen werden. Bitte klären Sie im Vorfeld, ob Sie entsprechend versichert sind. Gesetzliche Kassen übernehmen diese Kosten nicht.

Was ist „Psychotherapie“?

In Deutschland ist durch das „Psychotherapeutengesetz“ eindeutig geregelt, was unter Psychotherapie zu verstehen ist (§1, Satz 3 PsychThG):

Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.

Setting

Das Setting für Systemische Familientherapie wird dem Bedarf für den jeweiligen Prozess angepasst: Sowohl der Ort (aufsuchende Therapie, Praxisräume, Aufsuchen anderer förderlicher Umgebungen), als auch die Anzahl der Kunden (Systeme, Subsysteme, Kontextsysteme, Einzelne), als auch die Anzahl der Therapeuten (Einzel- oder Co-Therapie) können variieren. Orientiert an Rahmenbedingungen und Bereitschaft einzelner Systemmitglieder werden Methoden und Setting von Seiten des Therapeuten genutzt.

Jede Therapie basiert auf einem Kontrakt, der in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Kunden, Auftraggeber und Therapeuten ausgehandelt und festgeschrieben wird. Dieser enthält neben einer ersten Zielformulierung und/oder Aufgabenstellung voraussichtliche Dauer, Frequenz und Umfang der Therapie. Zu Beginn einer systemischen Familientherapie sollten die Sitzungen nicht länger als drei Wochen auseinander liegen. In der Regel beginnt eine systemische Familientherapie mit wöchentlichen Sitzungen, damit ein verdichtender Prozess gut gestaltet werden kann. Eine Sitzung kann je nach Situation und Prozessverlauf 60 bis 120 Minuten dauern. Nach etwa drei Monaten erfolgt jeweils eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung des Therapiekontraktes zwischen Kunden, Auftraggeber und Therapeuten.

Systemische Familientherapie kann auch im Rahmen einer gerichtlichen Maßnahme nach §1666 Absatz 1 und Absatz 3, Satz 1 BGB erfolgen.

Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

Die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe beauftragen die Praxis Bernd Bäumle mit der Durchführung des gewünschten Auftrages.

Beginn, Dauer, Umfang und Ziele werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung gemeinsam mit Jugendamt, Familie und dem zuständigen Therapeuten festgelegt (Therapeutenteam) und fortlaufend überprüft.

Bei Beendigung und/oder Abbruch einer Therapie wird immer ein auswertendes Abschlusshilfeplangespräch geführt.

Die Fallführung und Fallverantwortung für die gesamte Dauer einer Therapie behält das Jugendamt.

Bei einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt umgehend informiert, damit weitere Handlungsstrategien auf Helferebene abgesprochen werden können.

Zu den Hilfeplangesprächen werden Kurzberichte verfasst, deren Inhalt den Familien vorab bekannt ist.

Ausführliche Berichte oder Stellungnahmen können separat in Auftrag gegeben werden.